7.1 C
Düren
Donnerstag, 28. März 2024
spot_img
Mehr

    Makler – eine Frage der Provision

    Bis Juni 2015 hatte der Gesetzgeber keine Vorgabe gemacht, wer die Maklerprovision beim Hauskauf zu zahlen hat. Bei der Vermietung war es früher gewöhnlich der Mietinteressent, der zur Kasse gebeten wurde. Bei Immobilien, besonders bei schwer verkäuflichen, war das allerdings nie ganz eindeutig geregelt. Beim Immobilienverkauf zahlt etwa in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Hamburg in der Regel nur der Käufer die Maklerprovision, während Verkäufer und Käufer sich in den übrigen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, die Maklerprovision teilen.

    Seit der Neuregelung – Bestellerprinzip bei der Vermietung, seit 1. Juni 2015 – gibt es immer mehr Eigentümer, die ihre Immobilie lieber verkaufen statt zu vermieten, weil sich beim Verkauf hohe Preise erzielen lassen, wohingegen die Mietpreisbremse die Mieten nach oben begrenzt.

    Während die Maklerprovision bei der Vermietung maximal zwei Nettokaltmieten (zuzüglich Mehrwertsteuer) betragen darf, ist die Provisionshöhe beim Immobilienverkauf frei vereinbar, es existieren keine gesetzlichen Vorgaben, auch wenn sich Eigentümer und Makler in der Praxis an den marktüblichen Regelungen orientieren. Die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, in Nordrhein-Westfalen werden Maklerprovisionen von 7,14 Prozent berechnet bei einem Verkäufer-Anteil von 3,57 Prozent.

    E-Mail Magazin

    Sie interessieren sich für Alles rund ums Wohnen & Leben und wollen immer auf dem Laufenden bleiben? Sie möchten Inspirationen und Tipps für Ihren Lifestyle? - Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.

    Datenschutz
    Wir verwenden Ihre Daten nur, soweit es zur Durchführung des Newsletter-Services erforderlich ist. Aufgrund des Umfanges des Newsletter-Dienstes haben wir mit der Speicherung Ihrer Daten und dem Versand des Newsletters die Sparkassen-Finanzportal GmbH (Sparkasse.de), ein Unternehmen der Sparkasssen Finanzgruppe, beauftragt. Diese Firma hat sich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben. Sie können das Abonnement des Newsletters jederzeit beenden. Den entsprechenden Abmeldelink finden Sie in jeder Ausgabe unseres Newsletters.
    Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

    Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
    Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
    Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
    Bitte füllen Sie das Pflichtfeld aus.
    spot_img

    Nicht verpassen