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Samstag, 20. April 2024
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    Solarstrom für Mieter

    Geht die Energiewende an Deutschlands Mietern vorbei? Diese Befürchtung äußert die Süddeutsche Zeitung nach einem Gespräch mit Ulrich Ropertz, dem Geschäftsführer des Mieterbunds DMB. Tatsache ist: Ob ein Haus energetisch saniert wird, entscheidet in Deutschland der Eigentümer. Natürlich können Mieter ihren Vermieter drängen, Fassaden oder Decken zu dämmen oder eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Alle Parteien müssen aber einig sein, wer die Kosten trägt. Er habe „noch nie gehört, dass Hausgemeinschaften den Vermieter auffordern, energetisch zu sanieren“, so Ropertz. Zu groß ist die Angst vor hohen Mietaufschlägen. Außen vor sind Mieter bei der Energiewende trotzdem nicht.

    Das derzeit Spannendste sind Steckdosen-Solargeräte für Balkon oder Terrasse, die so groß sind wie ein Badehandtuch. In Deutschland wird die Zahl der Geräte auf 40 000 geschätzt. Damit haben auch Mieter die Möglichkeit, selber Strom zu produzieren. Klingt verlockend – und lohnt sich, wenn man in Sonnenlage wohnt. 300-Watt-Module werden bereits für knapp 400 Euro verkauft. Sie müssen über Wechselrichter verfügen, die den Gleichstrom aus Solar in Wechselstrom für Haushaltsgeräte verwandeln. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gibt unter www.pvplug.de/marktuebersicht einen Überblick über Geräte und Preise.

    Verbraucher können (und müssen) Geräte bis zu einer Gesamtleistung von 600 Watt beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Ein Elektroinstallateur zum Anschluss des Moduls ist nicht zwingend, aber ratsam, um bei etwaigen Schäden nicht haftbar gemacht zu werden. Auch ein Gespräch mit dem Vermieter steht an, weil der Stromzähler im Haus eine Rücklaufsperre haben muss: Alte Zähler laufen rückwärts, wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht wird. Nähere Informationen gibt die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage unter dem Stichwort „Stecker-Solar“.

    Und wie sieht es mit Mieterstrom-Modellen aus? Das Prinzip: Der Vermieter lässt eine Solaranlage auf dem Dach installieren, die Mieter erhalten günstigen Solarstrom, der Überschuss geht an den Versorger, alle profitieren. Sonst fällige Kosten wie etwa das Netzentgelt entfallen, nicht aber die EEG-Umlage. Der Erfolg bisher? Noch bescheiden.

    Oft hilfreich ist ein „hydraulischer Abgleich“ der Heizungsanlage in Mietwohnungen und -häusern, der im System gleichmäßigen Druck herstellt. Die Optimierung kann viel Energie sparen. Symptome sind gluckernde oder nur lauwarme Heizkörper. Dann muss der Fachmann ran. Wer die Kosten trägt, Mieter oder Vermieter, ist aber strittig. Informationen gibt es unter www.co2online.de.


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