Neues Jahr, neues Glück für Immobilienbesitzer? Was sicher ist: Im Jahre 2022 wird sich in Sachen Kauf, Nutzung und Verkauf des Eigenheims einiges ändern. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte für dich zusammengestellt. Erfahre kurz und knapp, ob etwas davon auf dich zutrifft und du vielleicht sogar von einigen Neuerungen profitieren kannst.
Alternativen zum Baukindergeld
Seit 2018 hat das Baukindergeld zahlreichen Familien den Traum vom Eigenheim erleichtert. Ende März 2021 war Schluss. Lediglich Familien, die bis zum 31.03.2021 einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen oder eine Baugenehmigung erhalten haben, können das Baukindergeld bis zum 31.12.2023, spätestens allerdings sechs Monate nach dem Einzug der Familie in die Immobilie, beantragen. Wenn du noch kein eigenes Haus hast und mit deiner Familie noch auf der Suche nach der passenden Immobilie und nach Unterstützung bei deren Finanzierung bist, musst du dir andere Förderungen suchen.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt beispielsweise Familien mit geringem und mittlerem Einkommen beim Bau oder Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. So können Familien, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt, das Förderdarlehen “NRW.BANK.Wohneigentum” bei der NRW Bank beantragen.
Mit dem Darlehen können der Bau von selbstgenutztem Wohneigentum, der Erwerb einer Immobilie zur Selbstnutzung oder der Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum von einem Bauträger sowie weitere Nebenkosten finanziert werden.
Die Förderung erfolgt durch ein zinsgünstiges Annuitätendarlehen, welches durch einen Tilgungsnachlass von bis zu 7,5 Prozent des Grunddarlehens zusätzlich attraktiver wird. Die Maximalhöhe des Darlehens richtet sich nach Kostenkategorie des Wohnortes aus und beträgt maximal 128.000 Euro. Zusätzlich kann pro Kind oder Person mit Schwerbehinderung ein Familienbonus von 17.500 Euro gewährt werden.
Die Novelle der ImmoWertV
Anfang 2022 tritt eine Gesetzesänderung mit einem besonders komplizierten Namen in Kraft: Die Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV. Sie soll sicherstellen, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der weiteren für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit einheitlich erfolgt.
Bislang war ein Großteil dieser Vorgaben noch auf sechs einzelne Regelungswerke verteilt. Die Novelle ist von Verwaltungsbehörden (z. B. Gutachterausschüssen) genauso anzuwenden wie von Sachverständigen bei der Ermittlung des Verkehrswertes.
Für dich bedeutet das, dass du sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf deiner Immobilie von einer besseren Vergleichbarkeit profitierst. Denn selbst wenn ab 2022 unterschiedliche Gutachter in anderen Bundesländern verschiedene Immobilien bewerten, so müssen sie das nach demselben Regelwerk tun.
Regierungswechsel: Die Pläne der Ampel-Koalition für Hausbesitzer
Auch wenn zum Redaktionsschluss Ende November 2021 noch nicht zu hundert Prozent sicher ist, dass die Regierung Deutschlands von einer Koalition aus SPD, FDP und den Grünen gebildet wird, stehen alle Zeichen auf Ampel. In ihrem Sondierungspapier gibt die Koalition auch einige Hinweise auf das, was Immobilienbesitzer in den nächsten vier Jahren erwartet. Das Sondierungspapier legt die Grundlagen für weitere Koalitionsgespräche und somit auch für die Gesetzgebung der künftigen Regierung fest.
Die darin erkennbaren Pläne zielen hauptsächlich auf eine Vereinfachung und Digitalisierung der Verwaltung und auf die Nutzung klimafreundlicherer Technologien beim Bauen ab.
So möchte die Koalition beispielsweise bereits im ersten Jahr ihrer Regierung die notwendigen Entscheidungen für schnellere Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wohnbau treffen. Ihr Ziel ist es, die bisherige Verfahrensdauer mindestens zu halbieren. Gute Neuigkeiten für dich, wenn du in den nächsten Jahren ein Bauvorhaben angehen willst.
Die grüne Handschrift findet sich im Sondierungspapier im Punkt des Klimaschutzes wieder. Das Klimaschutzgesetz soll noch im Jahre 2022 weiterentwickelt werden. Dies wirkt sich auch auf den Immobilienbereich aus. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Gewinnung von Solarenergie genutzt werden.
Dabei soll der Einbau von Photovoltaikanlagen bei gewerblichen Neubauten verpflichtend, bei privaten Neubauten hingegen “die Regel” werden. Um dies zu ermöglichen, ohne die Bauherren finanziell zu überfordern, sollen bürokratische Hürden abgebaut und neue Wege eröffnet werden.
Auch wenn dieser Punkt noch recht vage formuliert ist, so können wir zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass du künftig bei einem Neubau immer auch eine Möglichkeit zur Gewinnung von Solarenergie mitdenken solltest. Solange diese tatsächlich vergünstigt ermöglicht wird, wäre das zu deinem Vorteil: Denn dein selbstgewonnener Strom ist nicht nur für dein grünes Gewissen gut, sondern bietet auch auf die Jahre gerechnet klares Einsparpotential angesichts der ständig steigenden Energiepreise. Bei der Finanzierung kann die Sparkasse Düren mit zinsgünstigen KfW-Förderkrediten helfen.