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Donnerstag, 28. März 2024
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    Bieterverfahren: Unbedingt das Exposé studieren!

    Am Anfang steht die Annonce, ob im Internet, in der regionalen Tageszeitung oder im örtlichen Anzeigenblatt. Die Immobilie wird zunächst inseriert. Da heißt es: Augen auf! Denkbar allerdings, dass man sich bereits generell als Immobilien-Interessent bei der Sparkasse oder einschlägigen Immobilien-Websites angemeldet hat und im Falle eines Bieterverfahrens für eine „passende“ Immobilie benachrichtigt wird. 

    Auf ein paar Besonderheiten sei in diesem Zusammenhang hingewiesen:

    • Es gibt in der Regel keine feste Preisangabe, um dem Käufer keinen festen Anhaltspunkt zu geben. Manchmal kann es für Verkäufer aber ratsam sein, in Absprache mit einem Immobilienprofi einen Mindestpreis festzulegen
    • Der Verkäufer oder dessen Makler muss in der Anzeige vermerken, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt.
    • In der Annonce wird in der Regel auch ein fester Besichtigungstermin angegeben, zu dem alle Interessenten kommen können. Natürlich können Verkäufer aber auch individuelle Termine mit den Interessenten vereinbaren.

    Wer zur Besichtigung kommt, soll sich ausführlich über die Immobilie informieren können. Dazu erstellen Verkäufer oder Makler in der Regel ein Exposé für die Immobilie, in dem alle relevanten Daten und Informationen enthalten sind.

    Nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gilt zunächst einmal: Je mehr Interessenten zum Besichtigungstermin kommen, desto besser. Wenn Interessenten sehen, dass sich viele für die Immobilie interessieren, führt das vielleicht zu einem höheren Gebot und einem besseren Endpreis. 

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