Die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) existiert seit 2001 und hat seither verschiedenen gesetzgeberische Novellen durchlaufen. Die aktuelle Fassung ist seit dem 28.Oktober 2015 gültig. Demnach müssen alle Wohngebäude auf lange Sicht entsprechende Standards erfüllen. Wer nun neu baut, muss von vorneherein diese Anforderungen erfüllen. Aber auch, wer einen Altbau übernimmt, kann unter Umständen dazu gezwungen werden, das Gebäude entsprechend so zu sanieren, dass der Energieausweis unter die festgelegten Grenzwerte für Wärmeverlust und Energieaufwand kommt.
Wie allgemein bekannt geht viel Wärme und somit Energie verloren, und nur die wenigsten Altbauten erreichen akzeptable Werte:
• dünne Wandstärken
• fehlende Dämmung
• suboptimale Materialien
• Schwachstellen wie Wärmebrücken und veraltete Fenster
Das gilt nicht nur für sehr alte Gebäude, sondern auch für viele klassische Einfamilienhäuser, die zwischen der Nachkriegszeit und den 1980er Jahren errichtet wurden. Dort ist häufig trotz dicker Wände noch starker Energieverlust durch Fenster und Dachgeschoss zu verzeichnen.
Es gibt viele verschiedene Standards, die entsprechend auch für eine Sanierung staatliche Förderungen erhalten – ob man also nur das Minimum, oder gleich ein Nullenergiehaus plant, sollte auch davon abhängig gemacht werden.
Ein weiterer Aspekt der Energieeinsparverordnung ist der sogenannte Energieausweis. Dieser muss ausgestellt werden, wenn ein Haus verkauft oder vermietet werden soll. Er gibt an, welchen Standard der Verordnung das Gebäude erfüllt und wie viel Energie entsprechend bei alltäglicher Nutzung verbraucht wird. Dabei gilt in manchen Fällen der berechnete Energiebedarf, also entsprechend den Vorgaben der EnEV abgeschätzte Werte, als Grundlage für die Angaben im Ausweis. Ein Energieausweis ist kostenpflichtig und muss vom Hauseigentümer bezahlt werden.
Bereits modernisierte Gebäude können auch den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch für die Angaben nutzen. Dieser ist teurer, gibt aber die exakten, realistischen Werte an, die bei einem gut sanierten Haus ein starkes Verkaufsargument sein können. Achtung: Die Ausweise laufen nach zehn Jahren ab und müssen erneuert werden.
Der Besitzer muss diesen sofort vorlegen können, wenn jemand an der Immobilie interessiert ist. Da sonst ein Bußgeld droht, sollten Käufer oder Erben eines Hauses so bald wie möglich einen Ausweis ausstellen lassen, falls in Zukunft vermietet oder verkauft werden möchte. Dazu sind nur qualifizierte Fachleute befugt.