In Deutschland wird Sicherheit groß geschrieben, darum ist die Verlegung eines Fundamenterders in jedem Neubau Pflicht. Der Fundamenterder ist Teil des elektrischen Schutzsystems, das zum Schutz gegen elektrischen Schlag aus den Verbindungen aller leitfähigen Gehäuse von elektrischen Betriebsmitteln mit einem geerdeten Schutzleiter besteht. Das Ziel ist die Vermeidung von Spannungen an berührbaren leitfähigen Bauteilen durch den Potentialausgleich und die Unterbrechung der Stromversorgung im Fehlerfall.
Dazu werden die Erdungsleiter und die Schutzleiter der Stromversorgung sowie alle Schutzpotentialausgleichsleiter im Hausanschlussraum eines Gebäudes auf der Haupterdungsschiene zusammengeführt. Ein Erdungsleiter stellt die Verbindung zum Fundamenterder her. Wird eine Blitzschutzanlage vorgesehen, so wird der Fundamenterder in der Regel auch zur Blitzschutzerdung herangezogen und mit den Blitzstrom-Ableitungen der Anlage verbunden.
Geregelt wird dies in der DIN-Norm 18014. Der Fundamenterder ist ein wichtiger Teil der Elektroinstallation und der Erdungsanlage von Gebäuden. Dafür wird der unisolierte Leiter aus Band- oder Rundstahl in das Gründungsfundament oder in die Fundamente der Außenwände eines Bauwerks eingebettet. Über den gut leitenden Beton steht er so großflächig mit der Erde in Verbindung und sorgt dafür, dass elektrische Ströme, etwa durch einen Blitzeinschlag, in den Boden abgeleitet werden. Bei größeren Gebäuden empfiehlt es sich, den Fundamenterder in Maschenform zu verlegen.
Der Fundamenterder muss als geschlossener Ring in den Fundamenten der Außenwände oder in der Bodenplatte des Gebäudes – vorzugsweise auf der untersten Bewehrungslage – verlegt werden. Hier wird er mit der Bewehrung des Fundamentes mindestens alle zwei Meter elektrisch leitend verbunden.
Um einen bestmöglichen Erdübergangswiderstand zu erreichen, werden bei einer größeren Fläche zusätzlich Querverbindungen in Form von maximal 20 x 20 Meter große Maschen gelegt. Damit der Fundamenterder bestens vor Korrosion geschützt ist, muss er an allen Stellen von einer Schicht von mindestens 5 Zentimeter Beton umschlossen sein. Wichtig: Da nach dem Abbinden des Betons keine Korrektur des Erders mehr möglich ist, sollten Planung und Ausführung besonderes gut durchdacht werden.
Anschlussfahnen oder Erdungsfestpunkte gewährleisten die optimale Nutzung der Erder und sind üblicherweise an diesen Punkten zu installieren:
- Haupterdungsschiene
- Potentialausgleichsschienen
- Aufzugsschienen
- Stahlstützen
- Fassadenelemente
- Gebäudeschirmung
- Ringpotentialausgleichsschienen
- Kabeltrassen
- Verbindungskanäle zu anderen Bauwerken
- bauliche Erweiterungen
- Verbindungen zum Ringerder oder Funktionspotentialausgleichsleiter
- Ableitungen des äußeren Blitzschutzes
- Regenfallrohre
- Tiefenerder
Die Anschlussfahnen müssen sowohl im Inneren des Gebäudes als auch außen über der Oberkante Boden ab der Eintrittsstelle eine Länge von 1,50 Meter aufweisen. Zudem müssen sie während der Bauphase auffällig gekennzeichnet werden und bei der Montage vermessen und in die Bestandspläne eingetragen werden.
Zur Sicherheit wird nach der Installation und vor dem Betonieren eine Durchgangsmessung zwischen den Anschlussteilen durchgeführt. Hier darf ein Widerstandswert von 0,2 Ohm nicht überschritten werden. In Ausführungsplänen, Fotografien und Detailaufnahmen der wichtigsten Verbindungen wird der Bau der Erdungsanlage schriftlich dokumentiert und eventuelle Mängel sowie die Ergebnisse der Durchgangsmessung festgehalten. Geeignet ist Rundstahl mit einem Durchmesser von mindestens 10 Millimeter oder hochkant verlegter Bandstahl mit einem Querschnitt von mindestens 30 mm x 3, 5 mm. Die Verbindung des Systems mit der Bewehrung erfolgt in Abständen von zwei Metern mittels Schweiß-, Schrauben- oder Klemmverbindungen.
Ausnahme: Bei wasserundurchlässigem Beton oder mit Bitumen oder Perimeterdämmung abgedichteter Beton wird der Erder als sogenannter Ringerder außerhalb des Fundaments errichtet.
Durch die Verlegung in Beton unterliegen Fundamenterder keiner nennenswerten Korrosionsbelastung, da dieser das Erdungsmaterial konserviert. So können folgende Materialien eingesetzt werden:
- verzinkter oder unverzinkter Stahl
- Kupfer
- bei besonderen Anforderungen nichtrostender Stahl
Viel wichtiger ist es aber, die hohe Korrosionsbelastung an den Verbindungspunkten zu eliminieren. Hier stellen in die Wand eingebaute Erdungsfestpunkte mit Anschlussplatten aus nichtrostendem Stahl eine besonders sichere Verbindung zum Fundamenterdersystem dar. Als weitere geeignete Anschlussteile gelten: verzinkter Rundstahl mit Kunststoffmantel und einem Durchmesser von 10 Millimeter sowie Kupferkabel oder -seil mit einem Querschnitt von mindestens 50 Quadratmillimeter. Zudem stellen Schweißverbindungen eine sehr sichere Verbindung her, wobei die Schweißnaht eine Länge von mindestens 50 Millimeter haben muss. Nicht zulässig sind sogenannte Würgeverbindungen.