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Montag, 29. April 2024
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    Das kleine Einmaleins der Vorsorge

    Wer ins Berufsleben eintritt, denkt daran am allerwenigsten: Dies ist der Tag, an dem für mich die Vorsorge fürs Alter beginnt! Denn das Rentnerdasein will vorbereitet sein – ein ganzes Berufsleben lang. Hier ist Guide für die wichtigsten Begriffe um Rente, Riester und Rürup, um Betriebliche Altersvorsorge, Riester-Fondssparen und Kinder-Zulagen. 

    Deutsche Rentenversicherung: Sie ist der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und verschickt beispielsweise die amtlichen Renteninformationsschreiben, die Auskunft über die zu erwartende gesetzliche Rente geben.

    Rentenformel: Mit Hilfe der Rentenformel wird der Anspruch der gesetzlichen Rente errechnet. Die Formel setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, entscheidend sind vor allem die Höhe der geleisteten Pflichtbeiträge und die Dauer der Einzahlungen. 

    Rentenwert

    Der Rentenwert entspricht der aktuellen monatlichen Rente, die gezahlt würde, wenn man ein Jahr lang die Beiträge für einen Durchschnittslohn gezahlt hätte. Die Bundesregierung legt jeweils zum Juli eines jeden Jahres den aktuellen Rentenwert fest. Seit Juli 2013 gelten folgende Rentenwerte: 28,14 Euro in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern 25,74 Euro.

    Riester-Rente

    Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Zur Wahl stehen unterschiedliche Varianten wie das Fonds- oder Banksparen. Die staatliche Förderung setzt sich aus möglichen Steuerersparnissen und direkten Zulagen zusammen. 

    Basisrente: Sie ist besser als Rürup-Rente bekannt. Diese Form der privaten Altersvorsorge wird staatlich gefördert durch die Möglichkeit, die Eigenleistung steuerlich abzusetzen. Sie ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige interessant, die nicht in den Genuss der Riester-Förderung kommen. Zwar richtet sich die Basis-Rente vorrangig an Freiberufler und Selbstständige, aber auch Angestellte und Beamte können einen Rürup-Vertrag abschließen. Angestellte sollten aber vorher prüfen, ob sie mit einem geförderten Riester-Vertrag nicht besser fahren. Ähnlich wie beim Riestern stehen Rürup-Sparern die Versicherungs- oder Fondsvariante sowie der Banksparplan zur Auswahl. 

    Anders als beim Riestern gibt es bei der Basis-Rente keine direkten staatlichen Zulagen, sondern ausschließlich Steuervorteile. Beim Rürup-Sparen werden allerdings viel höhere Beiträge gefördert als im Rahmen der Riester-Rente. So können Rürup-Sparer im Jahr bis zu 20.000 Euro (Verheiratete: 40.000 Euro) gefördert anlegen. 

    Besteuerung, nachgelagerte: Seit 2005 wird schrittweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt, d.h. Aufwendungen für die Altersvorsorge werden steuerfrei gestellt, die späteren Renten aber der Besteuerung unterworfen. 

    Betriebliche Altersversorgung: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern eine Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung zu bieten. Zur Verfügung stehen unterschiedliche Modelle, die meisten fördert der Staat mit Steuervorteilen. Oft stellt die Betriebsrente die attraktivste Form der privaten Altersvorsorge dar, weil hier die Gebühren häufig niedriger ausfallen als beispielsweise bei Riester-Verträgen. 

    Eckrentner: Der Eckrentner ist ein theoretisches Konstrukt, das dazu dient, das aktuell durchschnittliche Rentenniveau zu ermitteln. Der (fiktive) Eckrentner hat mit Erreichen seines 65. Lebensjahrs 45 Jahre lang exakt das Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten erzielt. 2013 hätte er einen Anspruch auf eine sogenannte Standardrente in Höhe von 1266,30 Euro brutto in den alten und 1158,30 Euro in den neuen Bundesländern gehabt.

    Förderquote (Riester): Im Zusammenhang mit Riester-Verträgen bezeichnet die Förderquote den Anteil der staatlichen Zulagen an der gesamten Sparleistung, die notwendig ist, um die maximale staatliche Förderung zu erhalten. Tendenziell gilt: Je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder, desto höher die Förderquote. 

    Fondsgebundene Rentenversicherung: Hier fällt der Verdienst für die Anbieter besonders hoch aus (und damit auch die Provisionen für die Vermittler). Schlecht für die Kunden: Die Kosten und Gebühren sind unverhältnismäßig hoch. Auch die Renditen sind bei vielen Angeboten enttäuschend. In Tests fallen die meisten fondsgebundenen Rentenversicherungen regelmäßig durch. 

    Garantiezins (Riester): Bei klassischen Riester-Rentenversicherungen ist immer eine konkrete Verzinsung auf den Sparanteil garantiert: Der Garantiezins (Fachjargon: Höchstrechnungszins) betrug bis Ende 2011 noch 2,25 Prozent jährlich. Seit 2012 garantieren die Anbieter bei neu abgeschlossenen Riester-Verträgen nur noch 1,75 Prozent Jahresverzinsung. Anfang 2015 wird der Garantiezins noch weiter auf 1,25 Prozent sinken. Für Riester-Fonds oder -Banksparen gilt dieser Satz ohnehin nicht.

    Grundsicherung: Die Grundsicherung ist eine Art Sozialhilfe für Rentner, die mit ihren Einkünften nicht das Existenzminimum erreichen.

    Kapitalwahlrecht: bezeichnet die Möglichkeit, sich die Rente anstatt in monatlichen Beiträgen auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Bei der gesetzlichen Rente und vielen privaten Rentenversicherungen gibt es diese Option nicht oder nur eingeschränkt. Bei Riester-Anlagen kann man sich beispielsweise maximal 30 Prozent des Kapitals bei Renteneintritt auszahlen lassen.

    Kinder-Zulage: Die Kinder-Zulage ist ein Teil der staatlichen Riester-Förderung. Die Zulagen betragen bis zu 185 Euro (Geburt des Kindes vor 2008) bzw. bis zu 300 Euro (Geburt ab 2008) pro Kind.

    Mindestbeitrag (Riester): Im Zusammenhang mit Riester-Renten sind zwei Bedeutungen geläufig. Gewöhnlich bezeichnet der Mindestbeitrag die Höhe der Eigenleistung, die man erbringen muss, um die maximalen staatlichen Zulagen zu erhalten. Dieser Betrag ist abhängig vom Einkommen des Sparers. Manchmal wird mit Mindestbeitrag aber auch die notwendige Eigenleistung gemeint, mit der man überhaupt staatliche Riester-Förderung bekommt. Die korrekte Bezeichnung dafür ist Sockelbetrag, und er ist eine feste Größe: 60 Euro im Jahr.

    Rentengarantiezeit (Riester): Bei privaten Rentenversicherungen, zum Beispiel bei Riester-Verträgen, kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Verstirbt der Rentner vor Ablauf der Garantiezeit, wird seinen Erben für die restliche Zeit die Rente ausbezahlt. Für die Vereinbarung fallen Gebühren an. Ohne Vereinbarung allerdings gehen die Erben im vorzeitigen Todesfall komplett leer aus. Das ist auch der Fall, wenn der Versicherte nach Ablauf der Rentengarantiezeit verstirbt.

    Riester-Banksparen: Diese Riester-Variante ist vor allem für ältere Einsteiger (ab 45 Jahre) geeignet. Die Beträge fließen auf ein Sparkonto, die Verzinsung richtet sich mehr oder weniger nach dem allgemeinen Zinsniveau. Beim Banksparen fallen geringere Gebühren an als beim Fondssparen oder bei einer Riester-Rentenversicherung. 

    Riester-Fondssparen: Eine Riester-Variante, die vor allem für jüngere Einsteiger (bis 40 Jahre) geeignet ist. Die Beträge werden überwiegend in Fonds investiert. Bei einer langen Vertragslaufzeit von mehreren Jahrzehnten sind hier höhere Renditen möglich. 

    Riester-Rentenversicherung: Eine Variante, die besonders für 40- bis 45-jährige Einsteiger geeigne ist. Es gibt derzeit auf den Sparanteil einen garantierten Mindestzins von 1,75 Prozent für Neuverträge. Anfang 2015 soll der Garantiezins auf 1,25 Prozent sinken. Allerdings hat die Versicherungsvariante oft einige Nachteile, unter anderem hohe Kosten, komplizierte Erbregelungen, schwierige Anbieter-Wechsel. 

    Sockelbetrag (Riester): Der Sockelbetrag bezeichnet den Eigenbetrag, den Sparer mindestens leisten müssen, um staatliche Zulagen zu erhalten. Er beträgt 60 Euro im Jahr.

    Versicherungsfreiheit: Grundsätzlich unterliegen alle Arbeitnehmer einer Versicherungspflicht, müssen also Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Davon allerdings gibt es etliche Ausnahmen, wie zum Beispiel für geringfügig Beschäftigte. Bei ihnen herrscht Versicherungsfreiheit; sie können auf diese aber freiwillig verzichten, um sich beispielsweise die Vorzüge eines Riester-Vertrags zu sichern.

    Wohn-Riester: Der sogenannte Wohn-Riester soll die Eigenheim-Finanzierung unterstützen. Die Bedingungen, um die staatliche Förderung für eine Immobilie zu nutzen, sind allerdings recht kompliziert. Diese Riester-Variante kann sich lohnen – aber nicht für jeden.

    Anlage AV (Steuererklärung): Haben Sie eine private Altersvorsorge, die wie zum Beispiel die Riester-Rente steuerlich gefördert wird, müssen Sie bei der Steuererklärung unbedingt Anlage AV ausfüllen. Nur so können Sie die Beiträge als Sonderausgaben gelte

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